Seit dem 1.12.2011 ist es klar, die Gesetze in der Schweiz, was unerlaubte Verbreitung von geschützten Werken angeht, sind genügend.
PDF (Bundesrates zur unerlaubten Werknutzung über das Internet )
Das Runterladen bleibt weiterhin straffrei, das verbreiten (Hochladen oder zur Verfügung stellen) wird geahndet. Die Angst dass so, den pornografischen sowie gewaltverherrlichenden Inhalten, Tür und Tor geöffnet bleiben, sei mit den vorhandenen Mitteln beizukommen.
Vor allem die Musikindustrie beklagt die Umsatzeinbussen seit 1999 um rund 50% und macht hier das Internet massgeblich dafür verantwortlich. Die Tauschbörsen sowie andere Quellen, ermöglichen das benutzen von geschützten Werken ohne dafür zu bezahlen. Vor allem die Jugendlichen (einst die Umsatzstärkste Gruppe) seien heute kaum noch bereit für Musik Geld zu bezahlen. Dies zeigt auch eine Klassenarbeit aus Basel, die bei den rund 30 angefragten jungen Menschen zwischen 13 uns 18 Jahren feststellen mussten, dass 95% der angefragten im Jahr 2011 keine 15 Franken für Musik ausgegeben haben, aber alle ein Gerät haben mit dem Musik abgespielt werden kann (Handy, Mp3 Player etc.) und darauf mehrere hundert Titel haben, meist neue und im Jahr 2011 erschienene Werke. Getauscht wird in der Schule oder die gesuchten Titel werden selber runtergeladen.
Diese Umfrage zeigte auch, dass die weiblichen Befragten, eher bereit sind eine CD zu kaufen oder für die einzelnen Titel zu bezahlen, als die männlichen.
Die heutigen Gesetze verbieten das runterladen von geschützten Werken nicht. Wir in der Schweiz machen uns also nicht strafbar, wenn wir Tauschbörsen etc. dazu benutzen unsere Musiksammlung auszubauen. Wie steht es aber, wenn ich die so in meinen Besitz gekommenen Werke, weiter gebe oder selber zum Tausch anbiete?
Klar ist, würde ich Geld dafür verlangen, würde ich einer Strafe nicht entkommen. Gebe ich diese Werke einfach so weiter ohne mich zu bereichern, sieht es ähnlich aus. Selbst wenn ich das eben aus einer Tauschbörse erhaltene Werk wieder anderen Personen auf einer Tauschbörse anbiete, beginnt das illegale an der ganzen Geschichte und ich mache mich strafbar.
Aber eigentlich ist doch dies nichts neues, bereits vor Jahrzehnten gab es ein riesen Geschrei als die Tonband-Kassette auf den Markt kam. Das mitschneiden ab Radio wurde zum neuen Hobby der Nation. Doppeldecks und Mischpulte wurden zum Verkaufsschlager. Die ersten CD-Brenner waren ebenfalls der ganzen Musik und Filmindustrie ein Dorn im Auge. Geschadet haben diese „Erfindungen“ aber dem eigentlichen Geschäft nicht. Mit MP3 und den ersten MP3-Playern kam dann die Wende. Plötzlich war es möglich, Musik und Film ohne grosse Kosten zu verbreiten. Tauschbörsen schossen wie Pilze aus dem Boden.
Die Musikindustrie entgegnete dieser Gefahr mit selbstzerstörerischen Massnahmen. Plötzlich hatten CD’s einen Kopierschutz oder konnten auf CD-Playern in Computern nicht mehr abgespielt werden. Dies ging sogar soweit, dass sich gekaufte Tonträger auf Anlagen wie Revox oder anderen teuren Anlagen nicht mehr abspielen liessen. Ich selbst kaufte mir damals eine BRAVO (c) CD die auf meinem CD-Player der Marke Maranzt(c) nicht mehr abzuspielen war.
Ja einige Laufwerke verhinderten gänzlich das abhören/ansehen dieser Werke. Die immer mehr wachsende Computer-Spiele-Industrie, begann in den Kopierschutz mehr zu investieren, als für die Herstellung der Werke selbst. Die Hacker-Szene entgegnete mit immer neuen Kopierprogrammen.
Fazit bleibt. Ich darf ohne dafür zu bezahlen Musik von legalen Orten runter laden. Somit sind auch die Suchprogramme legal, die mir über Nacht ganze Sammlungen runter laden, wenn dies meine eigene Sammlung betrifft. Ich darf aber meine Titel nicht anbieten zum runterladen oder gar auf Tauschbörsen präsentieren. Ganz kleinlich gesehen, darf ich diese Titel auch nicht dazu benutzen, eine neue CD (oder irgend einen Datenträger) zu erstellen und diese an jemanden zu verschenken. Jemand der seine Titel jemandem anderen übergibt, macht sich strafbar und somit finden auf unseren Pausenplätzen in der Schweiz, in jeder Pause, tausende von Straftaten statt.
Tauschbörsen darf ich zum runterladen benutzen, jedoch darf ich keine Titel rauf laden. Hier stellt sich dem Laien die Frage, wie kommen den die Werke auf die Tauschbörse.
Ach ja, anders sieht es mit verwerflichen Werken aus. Zum Glück. Allein der Besitz von pronogrfischem Material mit Kindern, ist strafbar.
Auch bei Software ist es ganz anders, ich darf wohl geschützte Werke wie Office 2010 besitzen, diese aber nicht benutzen, wenn ich sie nicht käuflich erworben habe. Dies ist dann wieder eine andere Geschichte und geht in die Lizenz-Rechte. Bei Spielen sieht es ähnlich aus und manche Eltern wissen wohl gar nicht, wieviel “Strafbare” Handlungen im eigenen Haushalt aufgedeckt würden, wenn man die Computer und Spielkonsolen der eigenen Kindern untersuchen würde. Eines aber steht fest, Haftbar gemacht werden können die Eltern.
Informativ:
Die Seiten der Suisa >>>
Hier zu finden (Quelle SUISA)
Organisationen der Medien- und Kulturbranche fordern konkrete Massnahmen gegen Internet-Piraterie
Die Internet-Piraterie dürfte in der Schweiz bei den Urhebern, der Kreativindustrie und den Steuerzahlenden einen jährlichen Schaden in dreistelliger Millionenhöhe verursachen. Trotzdem hat die Schweiz bis anhin zu wenig unternommen, um diesen grossen Schaden einzudämmen. Damit das nicht so bleibt, haben sich zahlreiche führende Organisationen der schweizerischen Medien- und Kulturbranchen zu einer Allianzplattform gegen Internet-Piraterie zusammengeschlossen. Die Mitglieder der Allianz fordern das Parlament auf, den Bericht des Bundesrates vom 30. November zur unerlaubten Werknutzung im Internet zurückzuweisen und konkrete Massnahmen gegen die Internet-Piraterie zu ergreifen.