Cornatur-Produkte unter Beschuss
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Zum zweiten mal innerhalb kurzer Zeit ruft die MIGROS Cornatur-Produkte zurück.
Der Grund:
Listerien sind Bakterien, die Fieber, Kopfschmerzen und Übelkeit hervorrufen können. Besonders gefährdet sind schwangere Frauen und Menschen mit einem geschwächten Immunsystem.
Die ganze Aktion dient aber dem mindern des Risikos. Darum ist die ganze Produktion einer Produktionsstätte zurückgerufen worden.
Die MIGROS bittet die Kunden, die Artikel nicht zu verzehren und zurück zu bringen.
Betroffen sind
Quornschnitzel mit Frischkäse-Spinat-Füllung, Quornschnitzel mit Mozzarella-Pesto-Füllung und Mini Nuggets, Quorn Zitronen Pfeffer Schnitzel und Quorn Pfeffer Grill-Steak.
Trotz der Meldung an die Presse informiert die MIGROS auf der Seite Corndatur nicht über die Gefahr.. Selbst auf den Seiten Fragen und Antworten wird der Kunde nicht darauf hingewiesen.
Informativ:
Vor kurzem war der Frischkäse betroffen >>>
was sind Listerien >>> (2) >>>
admin @ February 4, 2012
Auf Zebrastreifen angefahren und dennoch schuldig
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In den Medien von Basel angesprochen kommt es zu neuen Stammtischgesprächen wegen eines Unfalls auf einem Fussgängerstreifen (Zebrastreifen) in Basel.
Vor längerer Zeit (11/2010) ist eine Frau auf dem Zebrastreifen angefahren worden. Sie hatte Glück, wurde “nur” mittelschwer verletzt. Der 80 Jahre alte Lenker erlitt einen Schock und fühlte sich nach eigenen Angaben auch schuldig. Entschuldigte sich später und schenkte der Frau sogar einen Büchergutschein. Die Frau erklärte der Polizei, dass sie es an diesem Tag nicht eilig hatte, beim Zebrastreifen noch einen Fahrradfahrer passieren liess und dann glaubte, dass es für den nächsten Autofahrer reiche die Geschwindigkeit zu drosseln und ihr als Fussgänger das Rechts des Vortritts zu gewähren. Der Lenker meinte auch in seiner Entschuldigung “ich habe sie leider nicht gesehen”.
Nun ist zu sagen, dass rund um den Picassoplatz in Basel, jeder Autofahrer bemerken muss, dass es mehrere Zebrastreifen hat und er die Geschwindigkeit so anpassen muss, dass er den Vortritt gewähren kann. Auch weisen Schilder auf die Übergänge hin. Die Verletzte dazu erklärte, dass sie es an diesem Tag nicht eilig hatte und immerhin die Übersicht hatte, einem Fahrradfahrer der Vortritt zu gewähren. Auch der Autofahrer sah seine Schuld ein und wurde auch bestraft. 6000 Franken Busse, dreieinhalb Monate Billett abgeben.
Nun gibt es aber noch eine Zeugin des Hergangs. Sie meldete sich bei der Polizei und lies zu Protokoll nehmen “Die Frau ist ohne einen Blick nach rechts oder links über die Strasse gegangen”. Dies veranlasste die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt die Frau einer Mitschuld anzuprangern. Die Frau wehrte sich (Einsprache), wurde aber nun vergangene Woche dennoch gebüsst. 442 Franken soll sie nun inkl. der Gebühren bezahlen. (Nachtrag vom 22.1.2012 Bild 3).
Hier mag dem “Nichtjuristen” die Frage erlaubt sein. Warum wird ein Lenker gebüsst, wenn er doch keine Schuld hat und ihm eine Fussgängerin vor das Auto springt, oder eben, wie kann die Verunfallte schuldig sein, wenn der Lenker für die “Tat” verurteilt wurde. Mitschuld heisst es. Jedoch macht die Beklagte doch glaubhaft, sie habe sich sehr wohl umgesehen. Der Lenker meinte dazu “Ich habe sie nicht gesehen”. Gerade diese Aussage des Lenkers kann man sogar nachvollziehen wenn man über Mittag beim Picassoplatz mal vorbei schaut. Das Urteil gegen den Lenker liegt uns leider nicht vor. Aus der Höhe des Strafe aber, 6000 Franken, schliessen wie, dass er für eine grobe Verletzung verurteilt wurde.
Das Gericht erkennt “Die Aussage der Zeugin sei Glaubhaft”. So sind die Aussagen der beiden Unfallbeteiligten also weniger Wert als die einer Zeugin die zu diesem Zeitpunkt genau hinschaute, die Augen der Beklagten und ihre Schritte beobachtete, genau sehen konnte wohin die Beklagte ihre Blicke warf. Wau— Eventuell eine Privatdetektivin. Solche Aussagen finden sonst nur in den RTL/Sat1 Soaps am Nachmittag Gehör.
Wir hoffen, dass sich die Beklagte dies nicht gefallen lässt .
Edit: Da am 22.1.2011 die Sonntagszeitung Blick den Vorfall ebenfalls beschreibt, haben wir das Bild 3 hinzugefügt. Quelle >>>
Auch finden wir hier am Schluss des Artikels:
Sogar der Autofahrer sagte mir am Telefon, der Vorwurf gegen mich sei lächerlich.
Sie überlegt sich, das Urteil weiterzuziehen. «Wenn ich zahle, dann ist das doch ein Schuldeingeständnis, oder nicht?
Bild 3 – Quelle Blick.ch
Informativ:
Die Gesetze in der Schweiz: Quelle Wikipedia >>>
Die Fußgänger haben den Vortritt auf dem Fußgängerstreifen, dürfen ihn aber nicht überraschend betreten (SVG Art. 49). Sie dürfen vom Vortrittsrecht keinen Gebrauch machen, wenn ein Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten könnte. Fußgänger müssen Fußgängerstreifen, Über- oder Unterführungen benutzen, wenn diese weniger als 50 Meter entfernt sind. Gegenüber der Straßenbahn haben die Fußgänger auch auf dem Fußgängerstreifen keinen Vortritt (VRV Art. 47). Radfahrer dürfen den Fußgängerstreifen nicht benutzen.
In Deutschland etwas ausführlicher:
- (1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
- (2) Stockt der Verkehr, so dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
- (3) An Überwegen darf nicht überholt werden.
- (4) Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, so gelten diese Vorschriften entsprechend.
admin @ January 21, 2012
Geschichten aus dem Internet..
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…die man selber nicht erleben möchte!
So der Titel einer Prävention aus der Schweiz die sich sehr gut eignet, zusammen mit Ihren Kindern oder Personen die sich wenig im Internet aufhalten, anzuschauen und aus den vielen Fehlern die andere schon gemacht haben zu lernen.
Die Beiträge sind in einer Art Comics aufgemacht und sind sehr informativ.
Was sind Abofallen, wie erkennt man sie, warum soll man im Facebook, MSN etc. keine Abwesenheitsmeldungen schreiben, wo muss man aufpassen bei Ebay usw.
Hier geht es zur Werbefreien Seite >>>
admin @ January 14, 2012
Basel – Falscher Zahn gezogen
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Edit vom Admin am 24.1.2012
Die Geschichte rund um den falsch gezogenen Zahn hat ein friedliches Ende gefunden und die beiden Parteien konnten sich einigen. Darum haben wir diesen Artikel entfernt. Es handelte sich um ein versehen und eine Verknüpfung von Umständen die nicht hätten passieren sollen. Beide Parteien sind aber mit der beschlossenen Lösung zufrieden.
Die Geschichte kann, da veröffentlicht, bei uns als PDF bezogen werden.
admin @ January 7, 2012
iPhone 4s 925 Verkäufe in der Minute
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GO-Globe.com zeigt uns wieder, was innerhalb 60 Sekunden auf dieser Welt alles passiert.
925 iPhone 4s werden verkauft, 2 Millionen schauen sich gerade einen Porno an, 11 Millionen Meldungen werden eben gerade geschrieben usw.
Vergessen wurde, dass alle im deutschsprachigem Europa alle 60 Sekunden rund 870 Personen auf eine Abofalle hereinfallen, dass rund 300 Personen eben gerade durch ein Telefon zum x-ten Mal belästigt werden, dass eben gerade 15 Personen ein Angebot von italienischen Spezialitäten kaufen sollen, das alleine Burat und Co gerade in dieser Zeit 860 Rechnungen/Mahnungen versenden wird. Rund 50 Personen bekommen gerade jetzt ein Telefon dass Sie etwas gewonnen hätten aber zuerst etwas bezahlen sollen, rund 3’000 Euro kassiert Herr Michel Burat innerhalb 1 Minute (Annahme 10% der Abgezockten bezahlen).
Und dies alles in 60 Sekunden..
Die Bilder und Angaben zu allen anderen Zahlen (Quelle go-Globe.com)
admin @ December 31, 2011
UBS-Fake Mail
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Achtung vor Mails die angeblich von der UBS kommen.
Die Fake-Mail meldet:
Guten Tag
Bitte klicken Sie auf folgende URL, um die Anmeldung zu aktivieren. Dies muss innerhalb der nächsten 3 Tage erfolgen.
SecureCode (3-D Secure) ist eine sichere Zahlungsmethode im Internet und bietet zusätzlichen Schutz beim Einkaufen.
Die Seite sollte in den nächsten Minuten gekennzeichnet werden.
Personen die diesem Link gefolgt sind, haben, wenn Sie auf den Sicherheits-Zertifikat aktivieren geklickt haben, wurden gebeten Ihre VISA-DATEN einzugeben. Sollten Sie dies getan haben, melden Sie sich umgehend bei Ihrer UBS.
admin @ December 30, 2011
Runterladen erlaubt, verbreiten verboten
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Seit dem 1.12.2011 ist es klar, die Gesetze in der Schweiz, was unerlaubte Verbreitung von geschützten Werken angeht, sind genügend.
PDF (Bundesrates zur unerlaubten Werknutzung über das Internet )
Das Runterladen bleibt weiterhin straffrei, das verbreiten (Hochladen oder zur Verfügung stellen) wird geahndet. Die Angst dass so, den pornografischen sowie gewaltverherrlichenden Inhalten, Tür und Tor geöffnet bleiben, sei mit den vorhandenen Mitteln beizukommen.
Vor allem die Musikindustrie beklagt die Umsatzeinbussen seit 1999 um rund 50% und macht hier das Internet massgeblich dafür verantwortlich. Die Tauschbörsen sowie andere Quellen, ermöglichen das benutzen von geschützten Werken ohne dafür zu bezahlen. Vor allem die Jugendlichen (einst die Umsatzstärkste Gruppe) seien heute kaum noch bereit für Musik Geld zu bezahlen. Dies zeigt auch eine Klassenarbeit aus Basel, die bei den rund 30 angefragten jungen Menschen zwischen 13 uns 18 Jahren feststellen mussten, dass 95% der angefragten im Jahr 2011 keine 15 Franken für Musik ausgegeben haben, aber alle ein Gerät haben mit dem Musik abgespielt werden kann (Handy, Mp3 Player etc.) und darauf mehrere hundert Titel haben, meist neue und im Jahr 2011 erschienene Werke. Getauscht wird in der Schule oder die gesuchten Titel werden selber runtergeladen.
Diese Umfrage zeigte auch, dass die weiblichen Befragten, eher bereit sind eine CD zu kaufen oder für die einzelnen Titel zu bezahlen, als die männlichen.
Die heutigen Gesetze verbieten das runterladen von geschützten Werken nicht. Wir in der Schweiz machen uns also nicht strafbar, wenn wir Tauschbörsen etc. dazu benutzen unsere Musiksammlung auszubauen. Wie steht es aber, wenn ich die so in meinen Besitz gekommenen Werke, weiter gebe oder selber zum Tausch anbiete?
Klar ist, würde ich Geld dafür verlangen, würde ich einer Strafe nicht entkommen. Gebe ich diese Werke einfach so weiter ohne mich zu bereichern, sieht es ähnlich aus. Selbst wenn ich das eben aus einer Tauschbörse erhaltene Werk wieder anderen Personen auf einer Tauschbörse anbiete, beginnt das illegale an der ganzen Geschichte und ich mache mich strafbar.
Aber eigentlich ist doch dies nichts neues, bereits vor Jahrzehnten gab es ein riesen Geschrei als die Tonband-Kassette auf den Markt kam. Das mitschneiden ab Radio wurde zum neuen Hobby der Nation. Doppeldecks und Mischpulte wurden zum Verkaufsschlager. Die ersten CD-Brenner waren ebenfalls der ganzen Musik und Filmindustrie ein Dorn im Auge. Geschadet haben diese „Erfindungen“ aber dem eigentlichen Geschäft nicht. Mit MP3 und den ersten MP3-Playern kam dann die Wende. Plötzlich war es möglich, Musik und Film ohne grosse Kosten zu verbreiten. Tauschbörsen schossen wie Pilze aus dem Boden.
Die Musikindustrie entgegnete dieser Gefahr mit selbstzerstörerischen Massnahmen. Plötzlich hatten CD’s einen Kopierschutz oder konnten auf CD-Playern in Computern nicht mehr abgespielt werden. Dies ging sogar soweit, dass sich gekaufte Tonträger auf Anlagen wie Revox oder anderen teuren Anlagen nicht mehr abspielen liessen. Ich selbst kaufte mir damals eine BRAVO (c) CD die auf meinem CD-Player der Marke Maranzt(c) nicht mehr abzuspielen war.
Ja einige Laufwerke verhinderten gänzlich das abhören/ansehen dieser Werke. Die immer mehr wachsende Computer-Spiele-Industrie, begann in den Kopierschutz mehr zu investieren, als für die Herstellung der Werke selbst. Die Hacker-Szene entgegnete mit immer neuen Kopierprogrammen.
Fazit bleibt. Ich darf ohne dafür zu bezahlen Musik von legalen Orten runter laden. Somit sind auch die Suchprogramme legal, die mir über Nacht ganze Sammlungen runter laden, wenn dies meine eigene Sammlung betrifft. Ich darf aber meine Titel nicht anbieten zum runterladen oder gar auf Tauschbörsen präsentieren. Ganz kleinlich gesehen, darf ich diese Titel auch nicht dazu benutzen, eine neue CD (oder irgend einen Datenträger) zu erstellen und diese an jemanden zu verschenken. Jemand der seine Titel jemandem anderen übergibt, macht sich strafbar und somit finden auf unseren Pausenplätzen in der Schweiz, in jeder Pause, tausende von Straftaten statt.
Tauschbörsen darf ich zum runterladen benutzen, jedoch darf ich keine Titel rauf laden. Hier stellt sich dem Laien die Frage, wie kommen den die Werke auf die Tauschbörse.
Ach ja, anders sieht es mit verwerflichen Werken aus. Zum Glück. Allein der Besitz von pronogrfischem Material mit Kindern, ist strafbar.
Auch bei Software ist es ganz anders, ich darf wohl geschützte Werke wie Office 2010 besitzen, diese aber nicht benutzen, wenn ich sie nicht käuflich erworben habe. Dies ist dann wieder eine andere Geschichte und geht in die Lizenz-Rechte. Bei Spielen sieht es ähnlich aus und manche Eltern wissen wohl gar nicht, wieviel “Strafbare” Handlungen im eigenen Haushalt aufgedeckt würden, wenn man die Computer und Spielkonsolen der eigenen Kindern untersuchen würde. Eines aber steht fest, Haftbar gemacht werden können die Eltern.
Informativ:
Die Seiten der Suisa >>>
Hier zu finden (Quelle SUISA)
Organisationen der Medien- und Kulturbranche fordern konkrete Massnahmen gegen Internet-Piraterie
Die Internet-Piraterie dürfte in der Schweiz bei den Urhebern, der Kreativindustrie und den Steuerzahlenden einen jährlichen Schaden in dreistelliger Millionenhöhe verursachen. Trotzdem hat die Schweiz bis anhin zu wenig unternommen, um diesen grossen Schaden einzudämmen. Damit das nicht so bleibt, haben sich zahlreiche führende Organisationen der schweizerischen Medien- und Kulturbranchen zu einer Allianzplattform gegen Internet-Piraterie zusammengeschlossen. Die Mitglieder der Allianz fordern das Parlament auf, den Bericht des Bundesrates vom 30. November zur unerlaubten Werknutzung im Internet zurückzuweisen und konkrete Massnahmen gegen die Internet-Piraterie zu ergreifen.
admin @ December 27, 2011
Swiss Apotheke – Betrug- Spam und Abzocke
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www.swiss-apotheke.ch und www.swiss-apotheke.com gibt es nicht mehr da nimmt man den Namen www.swiss-apotheke.org
Nun hat man sich bei Google eingekauft und platziert die Werbung an erster Stelle wen man die Suche mit Swiss- Apotheke aufgibt. Zeigt leider einmal mehr, das Google Geld nimmt von jedem, ohne Prüfung und somit Abzockern und Betrügern immer wieder zum Erfolg verhilft.
Diverse Adressen führen zu dem Pillenversand per Internet und ohne Rezepte. Vor allem Viagra und Viagra ähnliche Produkte werden ohne Rezept angeboten. Mit dem Absender pharm-versand.ch legt man sich einen Absender-Namen zu, der wieder auf die Schweiz hindeuten soll. Die Adresse ist aber gar nicht registriert.
admin @ November 4, 2011
Luzern-Littau Panasonic entzieht Distribution
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Seit über 50 Jahren ist der einzige Distributor für Panasonic Geräte in der Schweiz, das in Littau (Luzern) beheimatete Familienunternehmen John Lay Electronics.
Eine erfolgreiche Zusammenarbeit, war der Umsatz 2010 doch stattliche 196 Millionen Franken.
Panasonic scheint dies aber nicht mehr gut genug und kündet den Vertrag auf den nächsten Frühling.
Davon sind 87 langjährige Mitarbeiter und 19 Lehrlinge betroffen. Es wurde jedoch ein “freundlicher” Sozialplan mit Abfindungen aufgebaut und der CEO Erich Fust wird alles geben, dass es den Mitarbeiter nicht schlecht ergehen wird.
In Littau ein schwerer Schlag für die Bevölkerung, ist man doch sehr eng verbunden mit den Arbeitgebern.
admin @ November 3, 2011
Basel – seltsame Bussenregel
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Basel ist, zumindest für Basler, die beste Stadt der Welt. Und wie jede Stadt in der Schweiz hat sie eine eigene Bussen-(Ver-)Ordnung.
Da fällt einem auf:
914. [Menschen] Verrichten der Notdurft auf Strassen, Plätzen oder Promenaden
(§ 26 ÜStG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.–
934.6) [Tiere] Missachten der Vorschriften über die Beseitigung von
Hundekot (§ 89 ÜStG und § 3 Abs. 1 der Verordnung
betreffend das Halten von Hunden vom 10. Juli 2007) 100.–
Also richtig verstanden, wenn ein Mensch seine Notdurft im Park hinterlässt, bezahlt er 50 Franken, aufnehmen muss er es nicht, wenn dies ein Hund tut, kostet es den Halter das Doppelte. Hunde dürfen hingegen alles verpissen, Menschen nicht (auch nicht hinter Sträuchern).
Über Elefanten konnten wir nichts nachlesen.
Auch die Busse für Hundehalter deren Vierbeiner mal in den Brunnen steigt, lässt sich sehen
931.3) Verbotenes Baden von Hunden in öffentlichen Brunnen
(§ 89 ÜStG und § 4 Abs. 2 der Verordnung betreffend
das Halten von Hunden vom 10. Juli 2007) . . . . . . . 100.–
Wir möchten anmerken, dass wir die Beseitigung von Hundekot per Gesetz geregelt als sehr gut empfinden, ja diese Busse sogar verdoppelt werden könnte.
admin @ November 1, 2011







